Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

AGB

  1. ALLGEMEINES
  • Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (in weiterer Folge: AGB) können von der BGD – Obendrauf & Steiner GmbH (in weiterer Folge: Obendrauf & Steiner GmbH) jederzeit ohne Nennung von Gründen geändert bzw. von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
  • Mit einer Auftragserteilung, Abgabe einer Bestellung bzw. Annahme einer Sendung erkennt der Vertragspartner diese AGB ausdrücklich an.
  • Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:
  • Vertragserfüllungshandlungen der Obendrauf & Steiner GmbH gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von Obendrauf & Steiner GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten die Obendrauf & Steiner GmbH auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Zu anderen Bedingungen als den AGB und den von der Obendrauf & Steiner GmbH schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.
  • Folglich bleiben die AGB von der Obendrauf & Steiner GmbH auch dann maßgebend, wenn die Obendrauf & Steiner GmbH auf Grund einer Bestellung, welcher anders lautende Bedingungen des Vertragspartners zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  • Sämtliche Vertragsabreden, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche oder fernmündlich abgeschlossene Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Obendrauf & Steiner GmbH.
  • Der Vertragspartner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten innerhalb der Obendrauf & Steiner GmbH. Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Dem Vertragspartner steht diesbezüglich ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.
  1. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
  • Angebote

Sämtliche Angebote sind insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit ohne obligo.

Angaben zu Produkteigenschaften, die sich in den Angeboten bzw. in beigefügten Unterlagen finden, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese auch in der Auftragsbestätigung angeführt sind.

  • Bestellung

Der Vertragspartner erklärt mit Abgabe der Bestellung seinen verbindlichen Willen, die bestellte Ware erwerben zu wollen und bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von der Obendrauf & Steiner GmbH eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Die Auslieferung der Ware an den Vertragspartner durch die Obendrauf & Steiner GmbH gilt ebenfalls als Annahme der Bestellung.

  • Leistungsausführung

Zur Leistungsausführung ist die Obendrauf & Steiner GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Vertragspartner all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung, Bekanntgabe der notwendigen Daten).

  • Änderung des Auftrages

Nach Annahme der Bestellung durch die Obendrauf & Steiner GmbH können Aufträge nur noch insofern vom Vertragspartner geändert werden, wenn dies der Auftragsstatus zulässt bzw. ist die Änderung nicht möglich, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde.

  • Lieferfristen

Ausgewiesene Liefertermine und -fristen sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von der Obendrauf & Steiner GmbH für verbindlich erklärt wurden. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern die Lieferzeit angemessen.

In Fällen von höherer Gewalt, Streik, Ausbleiben von Materiallieferungen, Transportschwierigkeiten oder technischen Störungen im Betrieb können sich  – auch verbindlich zugesagte – Liefertermine und -fristen verzögern.

  • Lieferung

Die Art der Lieferung bleibt der Obendrauf & Steiner GmbH überlassen und diese ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners geliefert, wobei die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe bzw. mit der Absendung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Vertragspartner übergeht. Dies gilt auch dann, wenn sich die Versendung aus Gründen, die nicht von der Obendrauf & Steiner GmbH zu vertreten sind, verzögert oder der Vertragspartner die Annahme verweigert.

Kosten, die aufgrund fehlender oder falscher Anlieferinformationen des Vertragspartners entstehen, werden diesem in Rechnung gestellt.

Eine Versicherung der bestellten Ware bzw. eine Transportversicherung schließt die Obendrauf & Steiner GmbH nur nach schriftlichem Auftrag durch den Vertragspartner auf dessen Kosten ab.

  • Verzug

Verzug von Obendrauf & Steiner GmbH bei Nichtlieferung liegt erst nach einer schriftlichen Nachfristsetzung von 2 Wochen, bei verbindlich zugesagten Lieferterminen von 4 Wochen vor. Der Vertragspartner ist zum Rücktritt nur nach Setzung der Nachfrist berechtigt. Der Rücktritt hat mittels rekommandiertem Schreiben geltend gemacht zu werden. Das Rücktrittsrecht umfasst nur jenen Teil der Lieferung, für welchen Verzug vorliegt.

  • Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Obendrauf & Steiner GmbH sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungslegung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der Obendrauf & Steiner GmbH als Zahlung. Bei Zahlungsverzug ist die Obendrauf & Steiner GmbH berechtigt, nach Wahl den Ersatz des entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bzw. die Geltendmachung gesetzlicher Rücktrittsrechte bleibt hiervon unberührt. Bei Verzug des Vertragspartners mit einer (Teil-)Zahlung ist die Obendrauf & Steiner GmbH berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

  • Verzug des Vertragspartners

Die Obendrauf & Steiner GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen.

Die Obendrauf & Steiner GmbH ist ebenso berechtigt, von allen mit dem Vertragspartner bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ersatzansprüche entstehen.

Bei Annahmeverzug des Vertragspartners ist die Obendrauf & Steiner GmbH berechtigt, ohne Nachfrist die Ware zu verrechnen und sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.

  1. MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
  • Allgemeines

Die Obendrauf & Steiner GmbH leistet für verkaufte Waren Gewähr nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Der unternehmerisch tätige Vertragspartner verpflichtet sich, die gekauften Waren in Entsprechung des § 377 UGB umgehend nach Erhalt mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und etwaige Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche schriftlich zu rügen. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine derartige Überprüfung nicht umgehend möglich sein, hat der Vertragspartner dies der Obendrauf & Steiner GmbH schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind etwaige Mängel binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei der Obendrauf & Steiner GmbH zu rügen.

  • Art der Gewährleistung

Obendrauf & Steiner GmbH leistet nach ihrer Wahl Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Austausch. Eine Zurücknahme der Ware gegen Refundierung des Kaufpreises bzw eine Preisminderung erfolgt erst dann, wenn die Obendrauf & Steiner GmbH nicht innerhalb angemessener Frist Gewähr durch Verbesserung oder Austausch leistet.

  • Ort der Gewährleistung

Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von der Obendrauf & Steiner GmbH entweder in deren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. In letzterem Fall hat der Vertragspartner die Ware ordnungsgemäß verpackt und auf seine Kosten an die Obendrauf & Steiner GmbH zurückzustellen.

  • Haftungsbegrenzung

Die Haftung von der Obendrauf & Steiner GmbH für Ansprüche jeglicher Art ist der Höhe nach mit dem Kaufpreis begrenzt. Obendrauf & Steiner GmbH übernimmt keine Haftung für Aufwendungen, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch erwachsen.

Wenn seitens des Vertragspartners oder eines Dritten eine Änderung an der gelieferten Ware vorgenommen wird, ist die Obendrauf & Steiner GmbH von jeglicher Haftung befreit. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner die von der Obendrauf & Steiner GmbH erteilten Lagerhaltungsanweisungen missachtet.

Die schadenersatzrechtliche Haftung von der Obendrauf & Steiner GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Ersatz von Fehler- und Mängelfolgeschäden sowie Vermögensschäden.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Obendrauf & Steiner GmbH.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner die Ware ordnungsgemäß zu verwahren bzw. angemessen zu versichern. Die Forderungen aus einem Versicherungsvertrag tritt der Vertragspartner an die Obendrauf & Steiner GmbH ab.

Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware an Dritte vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises tritt der Vertragspartner sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen an die Obendrauf & Steiner GmbH ab. Der Vertragspartner ist jedoch, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die an Obendrauf & Steiner GmbH abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen.

Bei Pfändung oder Beschlagnahme der Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen Umstand der Obendrauf & Steiner GmbH unverzüglich mitzuteilen und ihr sämtliche zur Durchsetzung ihres Eigentumsrechtes notwendigen Informationen zukommen zu lassen.

Der Obendrauf & Steiner GmbH ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Vertragspartners berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern.

  1. DATENSCHUTZ
  • Die Obendrauf & Steiner GmbH behandelt Daten stets vertraulich.
  • Die Obendrauf & Steiner GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Vertragspartner leistet der Obendrauf & Steiner GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  • Die personenbezogenen Daten, die der Vertragspartner der Obendrauf & Steiner GmbH bei seiner Bestellung mitteilt, werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt in Österreich. Mit Bestellung stimmt der Vertragspartner zu, dass seine Daten genutzt werden, um von Zeit zu Zeit per Post oder E-Mail über andere Produkte zu informieren, die Interesse finden könnten. Außerdem ist die Obendrauf & Steiner GmbH berechtigt, personenbezogene Daten zu Inkassozwecken weiterzugeben und behält sich vor Mitteilungen an Schutzorganisationen der Wirtschaft, Gerichte und zuständige Behörden weiterzugeben.
  • Bei der Datenverarbeitung und -übermittlung werden schutzwürdige Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der weiteren Verwendung der Daten zu Werbezwecken kann der Vertragspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. widerrufen durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an: office@bgd.at
  • Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die Obendrauf & Steiner GmbH die hiervon betroffenen Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich von Katalogen einstellen und/oder Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. 
  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
  • Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Obendrauf & Steiner GmbH kann mit etwaigen fälligen Gegenforderungen nur dann aufgerechnet werden, wenn diese gerichtlich festgestellt oder von der Obendrauf & Steiner GmbH schriftlich anerkannt wurden.

  • Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Obendrauf & Steiner GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

  • Irrtumsanfechtung

Eine Anfechtung eines von einem unternehmerisch tätigen Vertragspartner mit Obendrauf & Steiner GmbH geschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von der Obendrauf & Steiner GmbH.

Als Gerichtsstand wird das nach den gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht für Lebring (derzeit Bezirksgericht Leibnitz und Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) vereinbart.

  • Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.